Jede Frau hat mit Beginn des 20. Lebensjahres Anspruch auf eine jährliche Untersuchung, die von der Krankenkasse erstattet wird: vom Beginn des 20. Lebensjahres an zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
- Anamnese, Messung des Blutdrucks
- Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
Dazu wird ein Abstrich von Muttermund und Gebärmutterhalskanal durchgeführt und die entnommenen Zellen anschließend mikroskopisch untersucht ("Cytologie", PAP-Test)
- Tastuntersuchung der Gebärmutter und/oder der Eierstöcke
Zusätzlich ab dem 30. Lebensjahr zur Früherkennung von Brustkrebs
- Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen
Zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr zur Früherkennung von Darmkrebs
- Tastuntersuchung des Enddarmes
- Durchführung eines Schnelltests auf verstecktes Blut im Stuhl (Hämoccult)
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Zusätzlich ab dem 55. Lebensjahr einmalige Beratung und Motivation zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms (Darmkrebs) Weiterhin besteht die Möglichkeit einer weiteren Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs:
- alle zwei Jahre einen Okkultbluttest oder
- alternativ zweimal im Abstand von mindestens 10 Jahren eine Darmspiegelung (Koloskopie) durchführen zu lassen.
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| Weitere sinnvolle Untersuchungen, die zu einer höheren Sicherheit führen: |
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| Ultraschall Brust |
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| Ultraschall Unterleib |
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| HPV Test (Gebärmutterhals) |
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| Thin Prep Test (Gebärmutterhals) |
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| Immunologischer Stuhl (Darm) |
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| Diese Untersuchungen sind nicht Bestandteil der kassenärztlichen Leistung. |
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