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Krebsfrüherkennung
Einmal im Jahr als Basisleistung der Kassen
 

Jede Frau hat mit Beginn des 20. Lebensjahres Anspruch auf eine jährliche Untersuchung, die von der Krankenkasse erstattet wird:
vom Beginn des 20. Lebensjahres an
zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

  • Anamnese, Messung des Blutdrucks
  • Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
    Dazu wird ein Abstrich von Muttermund und Gebärmutterhalskanal durchgeführt und die entnommenen Zellen anschließend mikroskopisch untersucht ("Cytologie", PAP-Test)
  • Tastuntersuchung der Gebärmutter und/oder der Eierstöcke

Zusätzlich ab dem 30. Lebensjahr
zur Früherkennung von Brustkrebs

  • Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen

Zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr
zur Früherkennung von Darmkrebs

  • Tastuntersuchung des Enddarmes 
  • Durchführung eines Schnelltests auf verstecktes Blut im Stuhl (Hämoccult)

Zusätzlich ab dem  55. Lebensjahr
einmalige Beratung und Motivation zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms (Darmkrebs)
Weiterhin besteht die Möglichkeit einer weiteren Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs:

  • alle zwei Jahre einen Okkultbluttest oder
  • alternativ  zweimal im Abstand von mindestens 10 Jahren eine Darmspiegelung (Koloskopie) durchführen zu lassen.
Weitere Untersuchungen
Weitere sinnvolle Untersuchungen, die zu einer höheren Sicherheit führen:
Ultraschall Brust
Ultraschall Unterleib
HPV Test (Gebärmutterhals)
Thin Prep Test (Gebärmutterhals)
Immunologischer Stuhl (Darm)
Diese Untersuchungen sind nicht Bestandteil der kassenärztlichen Leistung.