Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgen nun eine Reihe von Untersuchungen.
Frauenärztliche Untersuchungen Diese werden zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.
Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter. Hierbei wird ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen und auf Chlamydien (eine spezielle Art von Bakterien) untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann. Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt:
- Blutdruckmessung
- Urinuntersuchung
- Gewichtskontrolle
- Hämoglobinbestimmung Eisenwert, abhängig vom letzten Befund
Ultraschalluntersuchungen Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening).
1. Screening: 9. bis 12. SSW 2. Screening: 19. bis 22. SSW 3. Screening: 29. bis 32. SSW
Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden.
Hierbei sehen die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.
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Blutuntersuchungen Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen.
Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal Rhesus negativ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen.
Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann.
Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS Virus) durchführen zu lassen.
Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus aufdecken soll. Hepatitis B ist eine Form der infektiösen Leberentzündung, mit der sich auch Neugeborene folgenschwer anstecken können. Bei Infektionsgefahr wird das Neugeborene sofort geimpft - somit kann eine Infektion vermieden werden. |